Schulische Mitwirkung
Schule lebt vom Mitmachen!
Schule lebt vom Mitmachen von Kindern, Lehrkräften, OGS-Kräften, allen weiteren in der Schule beschäftigten Menschen und nicht zuletzt von Eltern und Erziehungsberechtigten.
Wir freuen uns sehr, dass sich die Eltern und Erziehungsberechtigten unserer Kinder im Schulalltag miteinbringen.
Eltern als Expertinnen und Experten für ihr Kind
Zunächst natürlich sind Eltern Expertinnen und Experten für ihr Kind. Deshalb ist es wichtig, ihre Perspektive zu kennen und berücksichtigen. Das geschieht vor allem an den Elternsprechtagen, aber auch bei individuellen Gesprächsterminen.
Unterstützung im Schulalltag
Viele Aktionen im Laufe des Schuljahres gelingen nur durch viele helfende Hände. Wir freuen uns und sind dankbar für die Unterstützung von Eltern, Großeltern oder Paten: bei Klassenausflügen, unserer Waffelaktion, dem weihnachtlichen Plätzchenbacken, der Radfahrausbildung, an Projekttagen und Schulfesten und vielem mehr …
Mitbestimmung in Elternvertretungen
Darüber hinaus haben Eltern und Erziehungsberechtigte das Recht, bei vielen schulischen Belangen mitzuentscheiden. So stellen wir sicher, dass alle Stimmen gehört werden und wir unsere Schule gemeinsam gestalten.
Klassenpflegschaft
Es werden an den Elternabenden die Pflegschaftsvorsitzenden (Vorsitz und Vertretung) für jede Klasse gewählt. Sie stehen in Kontakt mit der Klassenleitung und besprechen gemeinsam Anliegen und Probleme innerhalb der Klasse.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Vorsitz.
In der Schulpflegschaft werden wichtige Belange für die Schule besprochen. Das sind z.B. die Einführung neuer Bücher, die Festlegung der beweglichen Ferientage oder größere Anschaffungen.
Beschlüsse aus der Schulpflegschaft werden an die Schulkonferenz weitergegeben.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium innerhalb der Schule. Sie setzt sich zusammen aus je 6 gewählten Mitgliedern der Lehrerkonferenz und der Schulpflegschaft. Den Vorsitz übernimmt die Schulleitung, die aber kein Stimmrecht besitzt.
